Beratung-MS
Mittelschule Bayern

MS Bayern
Argumente für die Mittelschule und den M-Zweig
* Erproben individueller Fähigkeiten in der Praxis
* Klassen mit geringer Schülerzahl ermöglichen individuelle Förderung
* Motivation durch berufliche Zielorientierung* Klassenlehrer – Prinzip
* Wechsel zwischen M-Zug und Regelklasse möglich
* „Quali“ und Mittlere Reife
* Möglichkeit zur Mittleren Reife auch für Spätzünder
* Zugang zu weiteren Bildungsgängen (BOS,FOS,Fachschulen...)
* Lehrzeitverkürzung möglich durch Mittlere Reife
Individuelle Förderung
- Offene Ganztagsbetreuung am Nachmittag
- Hausaufgabenbetreuung
- Sozialpädagogische Betreuung seit Januar 2008
- Individueller Förderunterricht z.B. in Mathematik und Englisch in der 10. Klasse
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachleuten und mit Firmen
Die Mittelschule in Bayern
Die bayerische Mittelschule: Der Weg in die Zukunft
Die Hauptschule in Bayern wurde zur Mittelschule weiterentwickelt. Fast alle Hauptschulen sind zum Schuljahr 2011/2012 allein oder im Schulverbund bereits Mittelschulen. Künftig garantieren diese Mittelschulen flächendeckend einzeln oder in Schulverbünden den Schülerinnen und Schülern eine breite Palette pädagogischer Elemente in ihrem Bildungsangebot.
Die Mittelschulen in Bayern bieten Erfolg durch Praxis
Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder 5 bis 10. Der Unterricht ist stark auf berufsbezogene Inhalte ausgerichtet.
Abschlüsse: Erfolgreicher Mittelschulabschluss, Qualifizierender Mittelschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss.
Übertrittsvoraussetzungen Mittelschule
Übertritt in die M 7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden SchuleDarüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Übertritt in die M 8
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden SchuleDarüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Übertritt in die M 9
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule. Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Übertritt in die M 10
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule